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OLG Hamm, 04.05.1981 - 27 W 15/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 620
Ehescheidung; Zuständigkeit der Gerichte; Regelung des Getrenntlebens der Ehegatten; ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 11.03.1981 - 5 O 130/81
- OLG Hamm, 04.05.1981 - 27 W 15/81
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1108
- MDR 1981, 855
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 5 UF 26/10
Anwendungsbereich des § 1 GewSchG bei Schuldunfähigkeit des Täters
Teilweise wurde sogar anerkannt, dass das Familiengericht im Rahmen einstweiliger Anordnungen analog §§ 620 Nr. 5 und 7 ZPO im Rahmen einer anhängigen Ehesache derartige Belästigungen, Bedrohungen oder Misshandlungen untersagen kann (etwa OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 184; OLG Hamm NJW 1982, 1108;… Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., 2001, § 620 ZPO Rdn. 1 mit weiteren Nachweisen). - OLG Karlsruhe, 28.11.1983 - 2 UF 145/83 Für das neue Recht wird dies aber zunehmend mit Grundsätzen des Sachzusammenhangs, der Entscheidungskonzentration und der Prozeßökonomie sowie damit bejaht, daß nach dem Wortlaut des § 620 Nr. 5 ZPO im Gegensatz zu § 627 ZPO das Getrenntleben nicht mehr nur "gestattet«, sondern "geregelt« werden könne (OLG Hamburg FamRZ 1978, 804; OLG Saarbrücken FamRZ 1981, 64; OLG Hamm NJW 1982, 1108; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 41. Aufl.